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Zusätzliches Nummernschild für Heckbox / Lastenträger

|12/11, 2025

Zusätzliches Nummernschild für Heckbox / Lastenträger

Zusätzliches Nummernschild für Heckbox oder Fahrradträger – was gilt?

Wenn du Zubehör wie Fahrradträger, eine Heckbox oder ein Lastenträger an der Anhängerkupplung verwendest, ist es wichtig, dass das Kennzeichen deines Autos weiterhin gut sichtbar ist.

Wird das Kennzeichen verdeckt, was bei diesen Zubehörteilen häufig der Fall ist, musst du stattdessen ein Nummernschild direkt am Zubehör anbringen.

Warum ist das wichtig?

Ein sichtbares Kennzeichen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheit und der Fahrzeugidentifikation.

Wenn das Kennzeichen nicht klar sichtbar ist, riskierst du Bußgelder und Probleme bei Maut- oder Parküberwachungskameras.

Drittes Nummernschild – neue Regelung

In Deutschland ist seit einigen Jahren ein drittes Kennzeichen üblich, dieses hat weder eine Zulassungs-, noch eine HU-Plakette und wird an dem Fahrradträger oder einer Heckbox festgemacht.

Das dritte Kennzeichen unterliegt aber auch gewissen gesetzlichen Vorschriften:

  • Sichtbarkeit (Das Schild darf nicht verdeckt oder falsch ausgerichtet sein)
  • Größe und Aussehen (es muss ein offizielles Schild sein)
  • Beleuchtung – das Schild muss bei Dunkelheit beleuchtet sein oder reflektieren

Das zusätzliche Kennzeichen kann einfach über die Website der Transportbehörde bestellt werden.