Zusätzliches Nummernschild für Heckbox oder Fahrradträger – was gilt?
Wenn du Zubehör wie Fahrradträger, Heckbox oder Lastenträger an der Anhängerkupplung verwendest, ist es wichtig, dass das Kennzeichen deines Autos weiterhin gut sichtbar ist.
Wird das Kennzeichen verdeckt – was bei diesen Zubehörteilen häufig der Fall ist – musst du stattdessen ein zusätzliches Nummernschild direkt am Zubehör anbringen.
Warum ist das wichtig?
Ein sichtbares Kennzeichen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheit und der Fahrzeugidentifikation.
Wenn das Kennzeichen nicht klar sichtbar ist, riskierst du Bußgelder und Probleme bei Maut- oder Parküberwachungskameras.
Drittes Nummernschild – neue Regelung
Früher durfte ein Fahrzeug nur zwei Kennzeichen haben (vorne und hinten). Seit einigen Jahren erlaubt die schwedische Transportbehörde jedoch die Bestellung eines dritten Nummernschilds speziell für Zubehör wie Heckboxen oder Fahrradträger.
Das dritte Kennzeichen ist ein vollwertiger Ersatz für das hintere Schild und unterliegt denselben Vorschriften bezüglich:
- Sichtbarkeit (darf nicht verdeckt oder falsch ausgerichtet sein)
- Größe und Aussehen (muss ein offizielles Schild sein)
- Beleuchtung – das Schild muss bei Dunkelheit beleuchtet sein
Das zusätzliche Kennzeichen kann einfach über die Website der Transportbehörde bestellt werden.



